J-Star meldet Empfang einer Nasdaq-Notifizierungsbescheinigung hinsichtlich des Mangels an Mindestangebotskurs

(SeaPRwire) –   Taiwan, Taichung City, 16. Dezember 2025 – J-Star Holding Co., Ltd. (Nasdaq: YMAT) („J-Star“ oder die „Gesellschaft“), ein führender Anbieter innovativer Carbonfaser- und Verbundstofflösungen für eine Vielzahl von Anwendungen, darunter persönliche Sportausrüstung, Gesundheitsprodukte, Automobilteile, Harzsysteme und Forschungs- und Entwicklungsdienste, hat heute mitgeteilt, dass es einen Missbilligungsbescheid von The Nasdaq Stock Market LLC („Nasdaq“) vom 12. Dezember 2025 erhalten hat, in dem die Gesellschaft darüber informiert wird, dass sie gemäß der Schlussangebotskurse von J-Star in den letzten 30 aufeinanderfolgenden Geschäfts­tagen die weitere Notierung auf Nasdaq nicht mehr gemäß den Nasdaq-Notierungsregeln 5550(a)(2) erfüllt, um einen Mindestangebotspreis von 1 US-Dollar pro Aktie zu halten.

Gemäß der Nasdaq-Notierungsregel 5810(c)(3)(A) hat die Gesellschaft jedoch eine Nachholfrist von 180 Kalendertagen, um wieder in Compliance zu gelangen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb dieser 180-Tage-Perioden der Schlussangebotskurs der Wertpapiere der Gesellschaft mindestens 1 US-Dollar beträgt für mindestens zehn aufeinanderfolgende Geschäfts­tage, wird Nasdaq J-Star eine schriftliche Bestätigung der Einhaltung senden und dieser Fall damit abgeschlossen sein.

Wenn die Gesellschaft nicht wieder in Compliance gelangt, kann J-Star möglicherweise zusätzliche Zeit erhalten. Um in Betracht zu kommen, muss die Gesellschaft die Nachhaltigkeitsnotierungsanforderungen für den Marktwert der öffentlich gehaltenen Anteile und alle anderen Erstnotierungsstandards des Nasdaq Capital Market erfüllen, mit Ausnahme der Angebotspreisvorgabe, und muss eine schriftliche Mitteilung über ihre Absicht, die Mängel zu beheben, während der zweiten Nachholfrist erstatten, gegebenenfalls durch eine Reverse Splitoperation. Wenn J-Star diese Anforderungen erfüllt, wird Nasdaq der Gesellschaft mitteilen, dass es eine zusätzliche 180 Kalendertage erhalten hat. Wenn Nasdaq jedoch der Ansicht ist, dass die Gesellschaft die Mängel nicht beheben kann oder die Gesellschaft anderweitig nicht qualifiziert ist, wird Nasdaq eine Mitteilung senden, dass ihre Wertpapiere zur Entnotierung kommen.

Der Nasdaq-Missbilligungsbescheid führt nicht sofort zur Entnotierung der Class A-Gemeinschaftsaktien der Gesellschaft, und die Aktien werden weiterhin unter dem Symbol „YMAT“ ununterbrochen gehandelt.

J-Star bewertet derzeit Optionen, um wieder in Compliance zu gelangen, und beabsichtigt, rechtzeitig die Nachhaltigkeitsnotierungsanforderungen von Nasdaq zu erfüllen. Obwohl J-Star alle vernünftigen Anstrengungen unternehmen wird, um der Regel 5550(a)(2) zu entsprechen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Gesellschaft der Regel wieder in Compliance gelangen kann oder dass sie anderweitig den anderen Nasdaq-Nachhaltigkeitsnotierungsanforderungen entspricht.

Über J-Star Holding Co., Ltd.

J-Star (NASDAQ: YMAT) ist ein Holdingunternehmen, dessen Geschäftstätigkeiten durch Tochtergesellschaften in Taiwan, Hongkong und Samoa durchgeführt werden und dessen Hauptsitz in Taiwan ist. Die Vorgänger-Gruppe von J-Star wurde 1970 gegründet und hat über 50 Jahre Erfahrung in der Materialverbundindustrie gewonnen. J-Star entwickelt und kommerzialisiert Technologien für Carbonverstärkung und Harzsysteme. Mit Jahrzehnten von Erfahrung und Wissen in der Verbundstoff- und Materialtechnologie kann J-Star seine Expertise und Technologie anwenden, um eine Vielzahl leichter, hochwertiger Carbon-Verbundprodukte zu entwerfen und herzustellen, von Schlüsselteilen von Elektrobikes und Sporträdern, Schlägern, Automobilteilen bis zu Gesundheitsprodukten. Besuchen Sie j-starholding.com und um mehr zu erfahren.

Zukunftsweisende Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung über zukünftige Erwartungen, Pläne und Aussichten sowie alle anderen Aussagen zu Themen, die keine historischen Tatsachen sind, können gemäß der Private Securities Litigation Reform Act von 1995 als „zukunftsweisende Aussagen“ angesehen werden. Diese Aussagen umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Aussagen zu den erwarteten Börseneintritt- und Abschlussdatum. Die Wörter „antizipieren“, „glauben“, „fortsetzen“, „können“, „schätzen“, „erwarten“, „wollen“, „können“, „planen“, „potentiell“, „vorhersagen“, „projektieren“, „sollten“, „zielsetzen“, „wird“, „würde“ und ähnliche Ausdrücke sind dazu bestimmt, zukünftsweisende Aussagen zu identifizieren, obwohl nicht alle zukünftsweisenden Aussagen diese Kennwörter enthalten. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich erheblich von denen unterscheiden, die durch solche zukünftsweisenden Aussagen angegeben werden, infolge verschiedener wichtiger Faktoren, darunter: die Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Marktbedingungen und anderen Faktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des endgültigen Prospekts, der der SEC eingereicht wurde, diskutiert werden. Aus diesen Gründen und anderen wird den Anlegern gewarnt, sich nicht zu sehr auf irgendwelche zukünftsweisenden Aussagen in dieser Pressemitteilung zu verlassen. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukünftsweisenden Aussagen sprechen nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und J-Star erklärt ausdrücklich jede Verpflichtung zur Aktualisierung jeder zukünftsweisenden Aussage, unabhängig davon, ob dies infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiger Gründe erforderlich ist, ausgenommen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kontakt:
Matt Chesler, CFA
FNK IR
646-809-2183

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