(SeaPRwire) – Pressemitteilung zur Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN, INNERHALB ODER AUS EINER JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.
Berlin, Deutschland, 05. November 2024 — TLG IMMOBILIEN AG (“TLG”) gibt heute die Veröffentlichung des Angebotsunterlagets für das öffentliche Delistingsangebot (Bargeldangebot) an die Aktionäre der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (“WCM”) bekannt, für den Erwerb ihrer Inhaberaktien ohne Nennwert in der Gesellschaft (ISIN DE000A1X3X33) sowie deren unverbindliche englische Übersetzung zu Informationszwecken. Diese Dokumente stehen kostenlos zur Abholung bei der DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Anfragen sind unter Angabe der vollständigen Adresse per E-Mail an zu richten) sowie auf der Website von TLG unter zur Verfügung.
Die Annahmefrist für das öffentliche Delistingsangebot beginnt heute und endet am 6. Dezember 2024 (Ende des Tages – 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).
Kontakt:
TLG IMMOBILIEN AG
Attn.: Herr Armin Heidenreich
Alexanderstraße 1
10178 Berlin
Deutschland
Fax: +49 (0) 30 – 2470-7151
E-Mail:
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient nur Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der WCM dar, sondern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz – “WpÜG”) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (Börsengesetz – “BörsG”) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Delistingsangebot (das „Angebot“). Die endgültigen Bedingungen und weitere Bestimmungen des Angebots sind im Angebotsunterlagen dargelegt, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsgsaufsicht) zur Veröffentlichung zugelassen wurde. Anlegern und Inhabern von Wertpapieren der WCM wird dringend empfohlen, das Angebotsunterlagen und alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Angebot zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, dem BörsG und bestimmten Bestimmungen des US-amerikanischen Wertpapierrechts, die für grenzüberschreitende Tenderangebote gelten, abgegeben. Das Angebot wird nicht nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) ausgeführt. Daher wurden keine anderen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger in und Inhaber von Wertpapieren der WCM können sich nicht auf den Rückgriff auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern in einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland verlassen. Vorbehaltlich der im Angebotsunterlagen beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger Ausnahmen, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden gewährt werden, wird weder direkt noch indirekt ein öffentliches Angebot in Rechtsordnungen abgegeben, in denen dies einen Verstoß gegen die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde.
TLG behält sich das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Umfang direkt oder indirekt weitere Aktien außerhalb des Angebots an oder außerhalb der Börse zu erwerben. Wenn solche weiteren Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe unter Angabe der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
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Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „streben an“, „annehmen“ oder ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Solche Aussagen drücken die Absichten, Meinungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen von TLG und den mit TLG handelnden Personen aus. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf gegenwärtigen Plänen, Schätzungen und Prognosen, die TLG und die mit TLG handelnden Personen nach bestem Wissen erstellt haben, von deren Richtigkeit sie jedoch nicht für die Zukunft ausgehen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die schwer vorhersehbar sind und in der Regel nicht von TLG oder den mit TLG handelnden Personen beeinflusst werden können. Diese Erwartungen und zukunftsgerichteten Aussagen können sich als falsch erweisen und die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder ausgedrückten abweichen. TLG und die mit TLG handelnden Personen übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die tatsächliche Entwicklung oder Vorfälle, Grundbedingungen, Annahmen oder andere Faktoren zu aktualisieren.