Die Weltfinanzkrise 2008/2009 war der Anlaß dafür, die Einlagensicherungssysteme zu reformieren. Schließlich hatten seinerzeit die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister Peer Steinbrück den Menschen versprochen: “Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.”
Für Banken mit Sitz in der Europäischen Union gilt seither ein gesetzlicher Schutz in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Bank. Diesen gesetzlichen Schutz bieten alle Institutsgruppen in Deutschland, also die privaten Banken wie Deutsche oder Commerzbank, Sparkassen und Landesbanken als auch Volks- und Raiffeisenbanken.
Private Banken leisten diesen gesetzlichen Schutz aus der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), einer Tochter des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Diese Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Girokonten, Tages- und Festgeld-, aber auch Sparbücher und Sparbriefe fallen darunter. Viele deutsche private Banken sind nicht nur Pflichtmitglied der EdB, sondern gehören zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des privaten Bankenverbands (BdB) an.
Sicherungssysteme der Bankenverbände
Sollte es also zur Insolvenz einer Bank kommen, dann werden Sparer zunächst von der EdB entschädigt. Gehen deren Einlagen über die 100.000 Euro hinaus, dann tritt die freiwillige Einlagensicherung ein. Hier liegt die maximale Entschädigungssumme deutlich höher, nämlich bei 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank, das müssen jedoch mindestens 750.000 Euro sein. Seit Jahresbeginn ist die maximale Summe jedoch auf fünf Millionen Euro begrenzt, von 2025 an sinkt diese Grenze dann auf drei Millionen Euro.
Die Pleite der Greensill-Bank vor zwei Jahren hatte dem Bankenverband die Notwendigkeit einer weiteren Reform deutlich gemacht. Denn dieser Entschädigungsfall kostete die privaten Banken insgesamt fast drei Milliarden Euro, zwei davon aus dem freiwilligen Sicherungstopf. Einlagen von Banken selbst, aber inzwischen auch von Versicherern und halbstaatlichen Unternehmen, sind jedoch nicht gedeckt.
Sparkassen und Volksbanken schützen die Einlagen ihrer Kunden über die sogenannte ‘Institutssicherung’. Geht ein Institut pleite, fängt der jeweilige Verbund der anderen Banken es auf. So seien die Kundeneinlagen in vollem Umfang geschützt: “Derzeit ist keine Sparkasse in Schieflage, und wir können auf die robuste Einlagensicherung vertrauen”, versicherte erst am Dienstag Karolin Schriever, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Gleichzeitig musste er einräumen, dass der Sparkassenverbund wegen der abrupten Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) 2022 Anleihen neu bewerten und Wertberichtigungen von 7,8 Milliarden Euro wegstecken musste.
Das Logo der Volksbanken
Entsprechend überprüfe man das Institutssicherungssystem regelmäßig, erklärte Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Volks- und Raiffeisenbanken, vor wenigen Tagen für die Genossenschaftsbanken. Die Beiträge, die die jeweiligen Mitgliedsbanken zahlen müssen, richteten sich grundsätzlich nach dem Risiko eines Kreditinstituts.
Gemeinsame europäische Einlagensicherung umstritten
Eine gemeinsame Einlagensicherung in der EU ist bisher jedoch vor allem am Widerstand der Sparkassen und Genossenschaftsbanken gescheitert. Sie befürchten eine Vergemeinschaftung der Risiken. Denn in einigen anderen EU-Ländern seien die Sicherungstöpfe nicht so voll wie in Deutschland. Das würde also den Schutz der deutschen Sparer eher verringern.
Die Häuser von Deutsche und Commerzbank in Frankfurt
Experten aber ist klar: Sollte es zur Pleite einer Großbank kommen, dann könnten die Sicherungssysteme auch in Deutschland überfordert sein. Aktuell sind sie mit weniger als 0,6 Prozent der gedeckten Einlagen gefüllt, bis Juli 2024 müssen es nach Vorgaben der EU dann 0,8 Prozent sein.
Eine Überforderung zu verhindern ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden. Sie versuchen, mögliche Risiken für die Finanzstabilität schnell zu erkennen, erklärt Mark Branson, Präsident der deutschen Finanzaufsicht Bafin. Deshalb schreiben die Regulatoren den Geldhäusern vor, bestimmte Reserven von Kapital und Liquidität für unerwartete Entwicklungen aufzubauen.
“Puffer sind die Sicherheitsmechanismen für das Finanzsystem. Das ist die Lehre aus jeder Finanzkrise”, sagt Branson. Krisenhafte Entwicklungen werde es immer geben, die die Banken schnell in die Verlustzone führen könnten. “Dafür braucht man Puffer, dafür braucht man Resilienz”, mahnt der Bafin-Chef.
Als letzte Möglichkeit gäbe es im Krisenfall immer noch die Staatsgarantie, die 2008 nach der Pleite der Lehman-Bank in den USA die Bundesregierung ausgesprochen hatte. Dazu griff jetzt nach dem Zusammenbruch der SVB-Bank auch US-Präsident Joe Biden.
“Die US-Regierung ist in dieser unangenehmen Lage, auf der einen Seite eben signalisieren zu wollen, die Bankanlagen sind sicher”, meint dazu Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung. Doch er gibt zu bedenken: “Wenn man sich hinstellt und öffentlich sowas verkündet, dann werden viele Leute erst richtig nervös.”